Zitat:
Hallo Bernd!
Sicher hast Du da was falsch verstanden.
Ich habe dieses Mittel niemandem nahegelegt.
Hallo Markus,
wir wollen uns nicht um die Auslegung einzelner Begriffe streiten. Wenn die Anwendung des Zeugs beschrieben wird und gesagt wird, dass es im Teich (ohne Schäden zu verursachen) angewendet wurde, ist das vielleicht keine Nahelegung oder gar Empfehlung, aber gewiss auch kein eindeutiger Warnhinweis, der aber eigentlich dazu gehört.
Zitat:
Ich habe lediglich darüber geschrieben das dieses Mittelchen bei Teichen Anwendung findet. Und das schon seit Jahren.
Es hat in Deutschland eine Zulassung, was ja in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach ist.
Na ja, die Zulassung bedeutet nur, dass das jeweilige Präparat ein wirksames, zugelassenes Algizid enthalten muss. Das bedeutet, dass der Verbraucher davor geschützt werden soll, ein Präparat als Algenmittel zu kaufen, das nicht wirken kann, weil kein Algizid enthalten ist. "Zulassung" erhalten also nur die tatsächlich für Algen
giftigen Stoffe, nicht die harmlosen, ungefährlichen. Es geht nicht um den tatsächlichen Gesundheitsschutz der Verbraucher, Pflanzen oder Fische, sondern um den Schutz vor finanziellem Schaden, den ein unwirksames Mittel nach Ansicht der Zulassungsbehörde erzeugen würde.
Zitat:
Es steht auch bei allen Mitteln in der Beschreibung, das man die Ursachen beseitigen sollte.
Wirklich? :hide: Da kenne ich andere "Waschzettel".