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Geschrieben von: robat1 am: 11.06.2008, 19:29:53
Hallo Christian,

Zitat:
Ich verstehe nicht, warum ich als Käufer auf den Kosten sitzen bleiben soll???


Ich denke so weit ist noch lange nicht, sowas zieht sich oft recht hin.
Daß der Versender reklamieren muß ist kalr, weil der mit der Abgabe des Pakets so zu sagen einen Vertag mit der Firma eingegangen ist und nicht Du.

Das heist Du mußt dich an den Versender halten und der sich an GLS.
Die wiederum an die Transportversicherung.

Laß Dir doch mal den Schriftwechsel mit GLS zeigen.
Kennt keiner von euch beiden einen Rechtsanwalt privat, daß er einfach mal einen Kurzen Brief schrebt. Das wirkt oft Wunder.

Robert


Geschrieben von: beginner am: 11.06.2008, 20:11:04
Sicher ich kenne einen. Allerdings weiß ich nicht, ob sich son riesenladen wie gls da einschüchtern lässt.


Geschrieben von: Ingrid am: 11.06.2008, 21:01:43
hallo,
Zitat:
Das ding war gut eingepackt. Ich habe am gleichen Tag an GLS geschrieben und bekam die Antwort, das der Versender sich an GLS wenden muß. Dem Alex geschrieben, auf Verlangen Fotos geschickt und der hat sich angeblich mit denen in Verbindung gesetzt.

hat er doch auch sowie ich sehe gemacht an GLS gewandt. er hat sie ja ordnungsgemäß verpackt. wo es hier klemmt ist GLS!

Zitat:
Ich verstehe nicht, warum ich als Käufer auf den Kosten sitzen bleiben soll???

ich denke das wird auf eigenes *risiko hinauslaufen, was aber nicht in ordnung ist - habe aber ähnliches mit E*** durch mit einer lampe.
habe damals auch nichts ersetzt bekommen, weil die drauf gepocht haben das bei *dem außerordentlichen schaden *auch der karton hätte eine beule aufweisen müssen! ao3 war aber nicht...zumindest habe ich nicht drauf geachtet bei ankunft.
anwalt gibt wieder kosten und bringt nichts. das einzige was hilft...IMMER von postboten oder anderen den karton öffnen lassen, nur da hat man ein chance auf ersatz. ich weiß das hilft dir jetzt nicht viel- aber ich lasse alle ware prinzipiell ab da öffnen - ob ganz oder nicht.





Geschrieben von: robat1 am: 11.06.2008, 21:04:18
Hallo Christian,

du braucht sie gar nicht groß Einschüchtern.
Die haben für solche Versicherungs-Fälle Sachbearbeiter, die sollen Geld sparen, in dem sie zum Beispiel die Versicherung in deinem Fall nicht in Anspruch nehmen.

Also wenn sie denken, daß sie bei einem Rechtsschreit verlieren werden, geben sie beim ersten Schreiben vom Rechtsanwalt gerne klein bei.
Die Kosten des Rechtsanwalts trägst nehmlich dann Du.
(Wenns nicht dein Kumpel ist).

Wenn sie denken sie würden gewinnen, dann nützt es natürlich nichts.
Aber der Anwalt muß vermutlich im Namen des Versenders eine Zahlungsfrist setzen und nicht in deinem Namen.
Das kann Dir aber dein Anwalt genauer sagen als ich.

Robert