Hallo Josh,
kann Dir leider auch nicht mehr dazu sagen (fehlende Praxis am AQ), als daß gute Anlagen einen Vorfilter nutzen, der den aus dem Wasserleitungsnetz kommenden Dreck abfängt, bevor er in die teure RO-Filterstufe gelangen kann und gute Anlagen eine Rückspül-Einrichtung haben.
Habe mir die Webseite kurz angeschaut: Günstig-Angebote, Firmenadresse in Deutschland, ausländischer Inhaber (vom Namen her), keine Chance, durch Vergrößerung der Abbildungen zB den Aufdruck der Kartuschen lesen zu können, keine Download-Seite mit bereit gehaltenen Montage- und Gebrauchsanleitungen. Mir schwant, da hast Du an falscher Stelle gekauft. Da hilft wohl nur anrufen und fragen.
Wenn das Teil neu; d.h. nicht älter als 6 Monate ist und neu gekauft war, der Kaufbeleg vorliegt, einsenden, ohne große Argumentation (je weniger Du schreibst, desto besser) als "fehlerhaft" reklamieren und Umtausch verlangen, dazu eine Frist setzen, die ein konkretes Datum benennen muß (zB. "Reklamation mit Fristsetzung: Erwarte schnellstmöglichen Umtausch mit schriftlicher Stellungnahme wegen Fehlfunktion des Neugerätes bis spätestens (Tag/Monat/Jahr)"). Üblich sind 14 Tage ab Absendung. Dann warten.
Sollte in dieser Zeit ein funktionierendes Gerät zurück kommen, hast Du erneut 6 Monate zur Reklamation mit Nachbesserungs-/Umtausch-/Wandlungsrecht nach Gewährleistungsrecht. Bedeutet: alle neu gekauften Artikel müssen in funktionstüchtigem Zustand überlassen werden und ihre Funktion mindestens die Zeit der Gewährleistung (2 Jahre) aufrecht erhalten. In den ersten 6 Monaten nach Kauf hat der Kunde das Recht zur Reklamation ohne Begründung, die Beweislast liegt beim Verkäufer, nicht beim Kunden. Danach kehrt sich die Beweislast um; d.h. der Kunde muß nach 6 Monaten belegen, daß er korrekt damit umgegangen ist usw. Hier ist der Verkäufer im Vorteil. Tritt eine Reklamtion auf, hat der Verkäufer, auch in den ersten 6 Monaten, das Recht auf Nachbesserung; d.h. Reparatur/Instandsetzung anstelle von Umtausch gegen ein Neugerät oder gar Wandlung. Das muß der Kunde aber maximal 3x akzeptieren, wenn die Sache dann immer noch nicht dauerhaft einwandfrei funktioniert, hat der Kunde das Recht auf Wandlung; d.h. Rückgabe gegen Erstattung des vollen Kaufpreises auf Verlangen. Dies kann der Kunde dann einfordern, notfalls auf dem Rechtsweg (Androhung reicht meist).
Angaben ohne Gewähr. Viel Erfolg.
Gruß, Elijah
entengruetze
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